Aktuell

Absturzsicherheit

In der Schweiz ereignen sich 9‘000 absturzbedingte Arbeitsunfälle, wobei alle zwei Wochen einer tödlich endet. Mitarbeiter, die in der Höhe Arbeiten verrichten, müssen sich gegen Absturz sichern. Technisch ist es nicht immer möglich, kollektive Schutzeinrichtung (Gerüst, Schutznetz usw.) anzubringen. In solchen Fällen muss die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden. Arbeiten mit PSAgA dürfen seit der neuen Bauarbeitenverordnung nur von nachweislich ausgebildetem Personal ausgeführt werden.

Unsere Fensterbaumitarbeiter arbeiten oft in der Höhe, wo es keine kollektive Schutzeinrichtung gibt. Ums so wichtiger ist es für sie, dass sie fachgerecht die PSAgA anwenden können.

Am 10. März 2017 haben unsere Mitarbeiter, Fellmann Thomas und Häfliger Marco, sowie zwei externe Besucher (Krügel Sämi und Lagomir Martin) erfolgreich den Kurs PSAgA absolviert.

Wir wünschen allen Mitarbeitern weiterhin eine unfallfreie Zeit.